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   BVerwG, 14.12.1978 - 8 B 19.78   

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https://dejure.org/1978,3355
BVerwG, 14.12.1978 - 8 B 19.78 (https://dejure.org/1978,3355)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1978 - 8 B 19.78 (https://dejure.org/1978,3355)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1978 - 8 B 19.78 (https://dejure.org/1978,3355)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst bis zur Beendigung des medizinischen Studiums - Anforderungen an die grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Vorliegen einer für die Zurückstellung erforderlichen unzumutbaren Härte der Heranziehung zum ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 8 B 19.78
    Die Voraussetzungen in § 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG sind gegeben, wenn es nicht offensichtlich ausgeschlossen ist, daß im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ff.; Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG 8 B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 1, 16 und 26]).
  • BVerwG, 21.11.1978 - 8 C 32.77

    Facharzt für Kieferchirurgie - Ausbildung - Einheitlicher Ausbildungsabschnitt -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 8 B 19.78
    Ob es dem Kläger zuzumuten ist, innerhalb des selbständigen Ausbildungsabschnitts des Studiums der Humanmedizin (vgl. zuletzt Beschluß vom 21. November 1978 - BVerwG 8 C 32.77 -), das Teil seiner Ausbildung zum Kieferchirurgen ist, Wehrdienst zu leisten, ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im dargelegten Sinne.
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 8 B 19.78
    Die Voraussetzungen in § 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG sind gegeben, wenn es nicht offensichtlich ausgeschlossen ist, daß im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ff.; Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG 8 B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 1, 16 und 26]).
  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 8 B 19.78
    Die Voraussetzungen in § 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG sind gegeben, wenn es nicht offensichtlich ausgeschlossen ist, daß im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ff.; Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG 8 B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 1, 16 und 26]).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 8 B 19.78
    Die Voraussetzungen in § 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG sind gegeben, wenn es nicht offensichtlich ausgeschlossen ist, daß im Revisionsverfahren die Entscheidung über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu erwarten ist, die dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 ff.; Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG 5 B 5.60 -, vom 4. August 1961 - BVerwG 8 B 9.61 - und vom 25. Januar 1962 - BVerwG 8 B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 1, 16 und 26]).
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